1.Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die vertraglichen Bedingungen für den Kauf und die Nutzung der von Skiarea Alpe Cimbra, Folgariaski S.p.A., Turismo Lavarone Srl und Fiorentini Folgaria Srl ausgestellten Skipässe und Punktekarten. Sie regeln außerdem die vertraglichen Bedingungen für die über die zertifizierten Portale Telepass, Mypass und Snowit verkauften Skipässe.
2.Die Skiarea Alpe Cimbra handelt im Rahmen eines Netzwerkvertrags, der von eigenständigen Seilbahnunternehmen abgeschlossen wurde, welche exklusiv für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und zugehörigen Dienste verantwortlich sind. Diese Betreiber sind zusammen mit den Nutzern die einzigen und ausschließlichen Vertragspartner dieses Vertrags; jegliche Beteiligung oder Haftung der Skiarea Alpe Cimbra ist ausgeschlossen.
3.Das Betriebsprogramm der Anlagen und Pisten im Skigebiet, für das der Skipass gilt, wird von den jeweiligen Direktionen der oben genannten Gesellschaften festgelegt. Der Preis des Skipasses ist nicht an die Anzahl der öffentlichen Anlagen und Pisten gebunden, sondern an die Möglichkeit, mit mindestens zwei offenen Anlagen Ski zu fahren. Es wird weder der Betrieb aller Aufstiegsanlagen noch die Befahrbarkeit aller Pisten garantiert.
4.Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unsachgemäßem Gebrauch der Anlagen oder aus rechtswidrigem Verhalten der Nutzer auf den Anlagen, Pisten oder deren Umfeld entstehen. Es sind in jedem Fall die an jeder Anlage angebrachten Fahrgastinformationen zu beachten. Skiarea Alpe Cimbra übernimmt keine Haftung und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (weder ganz noch teilweise) oder Ersatz des Skipasses, falls aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. starker Wind, Regen, Schneefall, Schneemangel, unvorhersehbare technische Probleme, plötzliche Stromausfälle), oder aufgrund von Wettkämpfen/Trainings ein teilweiser Stillstand der Anlagen oder die Schließung von Pisten eintritt.
5.Das Skifahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wahl der Route und das Fahrtempo müssen den eigenen Fähigkeiten, den Pistenbedingungen, der Schneelage, den Hinweisschildern, dem Wetter, der Sichtweite und den Betriebszeiten der Anlagen angepasst sein. Der Schwierigkeitsgrad der Pisten ist indikativ und wird auf den nahe den wichtigsten Talstationen angebrachten Panorama-Tafeln, auf den an den Kassen ausgehändigten Skikarten sowie durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Aus Sicherheitsgründen müssen die Nutzer die Beschilderung auf Anlagen und Pisten sowie die Verhaltensregeln einhalten und verantwortungsvoll entsprechend ihren Fähigkeiten fahren. Jeder Skifahrer muss zudem die nationale Gesetzgebung, Artikel 9 des Gesetzes vom 8. August 2019 Nr. 86, sowie das gesetzesvertretende Dekret vom 28. Februar 2021 Nr. 40 über Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport, die einschlägigen Landes- und Regionalgesetze sowie die Verhaltensregeln gemäß Gesetz Nr. 363/2003 in der jeweils geltenden Fassung einhalten. Bei Verstoß gegen Art. 30 ter "Verhalten des Skifahrers" der Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 21.4.1987, Nr. 7, kann der Skipass durch die Gesellschaft oder die Ordnungskräfte gesperrt oder entzogen werden.
6.Für alle Skifahrer besteht Helmpflicht (D.L. 96/2025).
7.Das Mitführen von Tieren, Bobs und Schlitten in den Anlagen ist nicht gestattet. Der Transport von Snowbikes ist nur mit Sesselliften erlaubt, die für den Fußgängerverkehr zugelassen sind. Es ist verboten, mit angeschnallten Skiern auf den Pisten aufzusteigen.
8.Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Pisten außerhalb der Betriebszeiten verboten. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
9.Der Fahrgast ist verpflichtet, im Besitz eines dem Nutzungsprogramm entsprechenden Skipasses zu sein, den er entweder online unter www.alpecimbra.it/skipassonline oder an den Skipasskassen erwerben kann. Die Preise der Skipässe – je nach Typ und Alter des Käufers unterschiedlich – sind in den an den Kassen aushängenden Preislisten oder auf der Website veröffentlicht und beinhalten die Mehrwertsteuer. Der Skipass ist ein persönliches Dokument (mit Ausnahme der Punktekarten), kann den Namen und/oder das Foto des Inhabers enthalten und darf weder weitergegeben, getauscht, kostenlos überlassen, ersetzt noch geändert werden. Jeder Missbrauch, insbesondere die Weitergabe oder auch nur der Tausch, führt zur sofortigen Einziehung und Annullierung sowie im Wiederholungs- oder besonders schweren Fall zu zivil- und strafrechtlichen Schritten gegen den Missbraucher.
10.Skipasskassen akzeptieren Barzahlungen (unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen) sowie die gängigen Kredit- und Debitkarten. Die Direktion akzeptiert darüber hinaus Zahlungen per Banküberweisung, wobei der Betrag vor Ausstellung des Skipasses auf dem Konto der Verwaltungsstelle eingegangen und verbucht sein muss. Eine etwaige Rechnung für Skipässe muss vor deren Ausstellung beantragt werden. Skipässe und Punktekarten (Punkte), die als Transportdokumente für den Zugang zu den Aufstiegsanlagen gelten, ersetzen die Quittung im Sinne des Ministerialerlasses vom 30.06.1992 und nachfolgender Ergänzungen und Änderungen und sind für die gesamte Dauer der Benutzung aufzubewahren.
11.Der Kunde muss bei Abholung des Skipasses überprüfen, ob dieser mit seiner Bestellung übereinstimmt. Nach dem ersten Zutritt zu den Anlagen ist ein Umtausch nicht mehr möglich. Die Gültigkeitsdauer des Skipasses kann nicht geändert werden, ebenso ist ein Austausch zwischen Alpe Cimbra FAB und Folgariaski/Lavaroneski/Fiorentini/Skirama nicht zulässig.
12.Jeder Missbrauch des Skipasses/der Prepaid-Karte führt zu dessen sofortigem Entzug, Stornierung oder Sperrung. Kontrollsysteme sind für alle Arten von Skipässen aktiv, einschließlich solcher mit Fotovergleichstechnologie (installiert an den Drehkreuzen der Liftanlagen), die das Bild des Benutzers erkennen können (siehe Datenschutzbestimmungen, die an allen Kassen erhältlich sind). Die Überprüfung der korrekten Verwendung des Skipasses kann nach dem Missbrauch auch aus der Ferne erfolgen. Im Falle eines Missbrauchs von Gratisskipässen für Kinder der Jahrgänge 2018 bis 2025 werden sowohl der Gratisskipass als auch der beim Kauf damit kombinierte Skipass gesperrt und/oder eingezogen. Der Skipass oder die Prepaid-Karte kann auch bei Verstößen gegen nationale, regionale oder provinzielle Gesetze von den zuständigen Kontrolleuren eingezogen oder gesperrt werden. Jeder Missbrauch wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geahndet, mit dem Recht, alle erforderlichen Schritte zur Feststellung der straf- und zivilrechtlichen Haftung des Täters vorzuschlagen oder einzuleiten.
13.Jeder Skifahrer, der alpine Skipisten nutzt, muss eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Bei Kontrollen durch Ordnungskräfte wird der nicht versicherte Skifahrer mit einer Strafe belegt und der Skipass eingezogen.
14.Ein ausgegebener und auch nur teilweise benutzter Skipass wird nicht erstattet, es sei denn, dies ist in Art. 16 vorgesehen. Nur die Versicherungspolice "ITASNOW" (erhältlich unter www.itasnow.it/A040) oder eine gleichwertige Versicherung sehen in bestimmten Fällen eine Rückerstattung vor. Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen aufmerksam zu lesen. Nicht oder nur teilweise verwendete Punktekarten sowie eingezogene, annullierte, gesperrte oder vorsätzlich beschädigte Skipässe werden nicht ersetzt oder erstattet.
15.Bei Stornierungen mindestens 11 Tage vor Beginn der Gültigkeit wird der gesamte Betrag erstattet. Erfolgt die Stornierung 1 bis 10 Tage vorher, wird der bereits gezahlte Skipass nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests über die Unmöglichkeit der Nutzung oder bei dokumentierter Unmöglichkeit, das Skigebiet zu erreichen (z. B. COVID-19-bedingte Reiseeinschränkungen), erstattet.
16.Bei nachgewiesener COVID-19-Infektion mit Quarantänepflicht erstattet das Unternehmen gegen Vorlage eines entsprechenden medizinischen Attests und/oder Quarantänebescheids anteilig die nicht genutzten Tage eines Mehrtageskipasses.
17.Vergünstigt gekaufte Skipässe im Rahmen von Sonderaktionen sind von jeglicher Rückerstattung ausgeschlossen; insbesondere finden die unter Punkt 15 genannten Bedingungen keine Anwendung.
18.Es sind Tages-, Mehrtageskarten bis zu 14 Tagen, Saisonkarten, Stunden- und Punktekarten verfügbar, die in den ausgehängten Preislisten detailliert aufgeführt sind. Diese gelten als Personentransportausweise, die im jeweiligen Geltungsbereich die Nutzung der Aufstiegsanlagen der zur Skiarea Alpe Cimbra Folgaria Lavarone gehörenden Unternehmen ermöglichen. Die Preise variieren je nach Dauer, Saisonzeit, Alter des Nutzers und Geltungsbereich. Über die zertifizierten Portale Mypass, Telepass und Snowit sind außerdem "Pay-per-use"-Skipässe gemäß den jeweiligen Verkaufsbedingungen erhältlich.
19.Zudem sind Hin- und Rückfahrkarten für Fußgänger (Papierkarte) erhältlich. Diese Tickets sind nicht erstattungsfähig und nur auf Anlagen gültig, die für den Fußgängerverkehr zugelassen sind: Sessellift Fondo Grande – Dosso Martinella, Sessellift Serrada – Dosso Martinella und Sessellift Tablat.
20.Der Preis von Mehrtagesskipässen für Zeiträume mit unterschiedlichen Tarifstufen wird auf Grundlage des Zeitraums berechnet, in den die Mehrheit der Tage fällt; bei Gleichverteilung wird der höhere Tarif angewendet. 5- und 10-Tage-Saisonkarten sind für die gesamte Saison gültig, mit Ausnahme des Weihnachts-Neujahrs-Zeitraums.
21.Ermäßigte Skipässe (Junior, Kind, Studierende, Senior) werden nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments persönlich ausgestellt. KINDER: geboren von 2018 bis 2025; JUNIOR: geboren von 2008 bis 2017; SENIOR: geboren von 1900 bis 1960. Ein kostenloser Kinderskipass wird bei gleichzeitiger Buchung durch eine zahlungspflichtige volljährige Begleitperson (für Tages- oder Mehrtagesskipass gleicher Kategorie und Zeitraum zum Listenpreis) gewährt und an diesen gekoppelt, bei gleichzeitiger Vorlage der Ausweise. Das Verhältnis ist ein kostenloser Kinderskipass pro zahlungspflichtige Begleitperson.
22.Mit dem Erwerb des kostenlosen Kinderskipasses erklärt die Begleitperson, sich der zivilrechtlichen Verantwortung (Art. 2047 und 2048 BGB) für die Aufsicht über das Kind, auch beim Skifahren, bewusst zu sein, ebenso der geltenden gesetzlichen Vorschriften (Gesetz Nr. 363/2003 und Folgeänderungen) und aller regionalen/bundesweiten Bestimmungen. Der Transport des Kindes erfolgt unter Aufsicht, Verantwortung und Obhut der volljährigen Begleitperson. Auf Sesselliften ist der Transport von Kindern unter 8 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet; für Kinder mit einer Körpergröße über 1,25 m ist kein Altersnachweis erforderlich (D.M. 8.3.1999 und Folgebestimmungen).
23.Punktekarten sind nicht personengebunden und somit übertragbar; sie gelten nur für die jeweilige Wintersaison. Verfügbar sind Karten mit 16 und 50 Punkten. Der Punktebedarf je Fahrt variiert je nach Länge und Typ der Anlage. Die Punktekarte kann mit der ursprünglich geladenen Punktanzahl wieder aufgeladen werden.
24.Personen mit Behinderung, die beim Kauf ein entsprechendes, von der zuständigen Behörde ausgestelltes Attest über einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 % oder zwischen 20 % und 49 % vorlegen, erhalten einen Preisnachlass von 50 % bzw. 25 % auf den Listenpreis.
25.Preise und Punkteanzahl können sich infolge steuerlicher, währungsbedingter, wirtschaftlicher oder sozialer Eingriffe ändern.
26.Bei Verlust von Stunden-, Punkte- oder Tagesskipässen ist keine Neuausstellung möglich. Bei Verlust von Mehrtages- oder Saisonkarten kann gegen Vorlage einer Verlustanzeige (Selbsterklärung) und Nachweis des Kaufs der alte Skipass gesperrt und ein neuer ausgestellt werden. Die Sperrung und Neuausstellung kostet 10 €. Dieser Betrag wird bei Wiederauffinden des Originals nicht erstattet.
27.Saisonale Skipässe und Punktekarten werden auf WIEDERVERWENDBAREN SCHLÜSSELKARTEN mit KONTAKTLOS-Technologie ausgegeben, die einen „berührungslosen“ Zugang zu den Anlagen ermöglicht. Die Kosten für die wiederverwendbaren Karten betragen 2,00 €. Diese Karten können an den Kassen aufgeladen und für Online-Käufe verwendet werden. Alle Tages- und Folgeskipässe sowie Mehrtagesskipässe werden auf Einweg-KEYCARD-PAPIER ausgegeben.
28.Der Skipass muss auf Verlangen dem Anlagenpersonal zur Überprüfung der Gültigkeit und Zugehörigkeit vorgezeigt werden. Es finden Stichprobenkontrollen durch das Personal der Gesellschaften statt.
29.Die Saisonkarten Skiarea Alpe Cimbra FAB berechtigen – auf Grundlage der bestehenden Gegenseitigkeitsvereinbarungen zwischen den Seilbahngesellschaften und im Rahmen der jeweiligen von den Direktionen festgelegten Betriebsprogramme – zum Zugang zu den in Betrieb befindlichen Anlagen des Skigebiets während der gesamten Skisaison 2025-2026. Die Skisaison umfasst mindestens 60 Tage, auch nicht aufeinanderfolgend, mit Zugang zu den geöffneten Anlagen zwischen November 2025 und April 2026, wobei gilt:
a.Es wird weder der Betrieb aller Aufstiegsanlagen noch die Befahrbarkeit aller Pisten des Skigebiets garantiert. Eine etwaige Schließung erfolgt aufgrund autonomer Entscheidungen der jeweiligen Betreiber, für die Skiarea Alpe Cimbra keine Verantwortung trägt. Ebenso wenig besteht Anspruch auf Ersatz für eventuelle Kosten, die dem Nutzer durch Rückkehr zur Talstation nach frühlicher oder regulärer Schließung der Anlagen entstehen. Zu Beginn und am Ende der Saison können einzelne Anlagen oder Gruppen von Anlagen geschlossen oder das Skigebiet eingeschränkt sein, je nach Besucheraufkommen, Schneelage und Sicherheitslage
b.Wenn einzelne Anlagen oder Gruppen von Anlagen an mehr als 60 Tagen in Betrieb bleiben, gelten die Saisonkarten auch für diesen zusätzlichen Zeitraum
c.Wird die garantierte Mindestanzahl von 60 Tagen aufgrund einer behördlich angeordneten, pandemiebedingten Totalschließung (z. B. wegen COVID-19) nicht erreicht, wird eine anteilige Rückerstattung gewährt.
30.Mit dem Erwerb und/oder der Nutzung eines Skipasses oder einer Punktekarte erklärt der Nutzer, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen vollständig zu kennen und zu akzeptieren. Diese sind an den Verkaufsstellen und auf der Website www.alpecimbra.it (Bereich Skiarea Alpe Cimbra-Preise) einsehbar. Der Nutzer verpflichtet sich zudem, alle Vorschriften zur COVID-19-Pandemie zu beachten. Beim Kauf oder Erhalt eines Tickets bzw. einer Transportkarte erklärt er, über den Gesundheitszustand seiner selbst sowie seiner Mitbewohner oder Haushaltsangehörigen informiert zu sein und sich im Zweifelsfall von der Nutzung die Skilifte fernzuhalten sowie Symptome entsprechend zu melden.
Durch die Benutzung der Anlagen erklärt der Nutzer konkludent:
a.keine typischen COVID-19-Symptome bei sich oder seinen Mitbewohnern/Haushaltsangehörigen zu haben;
b.sich an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Pandemie zu halten.
31.Für die Skisaison 2025-2026 gilt im Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche, geopolitische und gesundheitliche Lage:
a.Jede Direktion der Seilbahngesellschaften behält sich das Recht vor, Beginn und Ende der Skisaison für ihre Anlagen eigenständig festzulegen;
b.Es wird generell weder der Betrieb aller Aufstiegsanlagen noch die Öffnung aller Pisten des Skigebiets garantiert;
c.Bei einer pandemie- oder behördenbedingten Totalschließung (z. B. Energieeinschränkungen) wird dem Kunden eine anteilige Erstattung für nicht genutzte Tage gewährt.
32.Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. Preisänderungen aufgrund steuerlicher, währungsbedingter, wirtschaftlicher oder sozialer Entwicklungen bleiben vorbehalten.
33.Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den Sprachen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist die italienische Version maßgebend.
INFO
Skiarea Folgaria - Fiorentini
Località Fondo Grande
38064 Folgaria (TN)
Tel. +39 0464 720538
info@folgariaski.com







