1.Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Skipässen sowie Punktekarten, die von Skiarea Alpe Cimbra, Folgariaski S.p.A., Turismo Lavarone Srl und Fiorentini Folgaria Srl ausgegeben werden. Sie regeln außerdem die Vertragsbedingungen für Skipässe, die über die zertifizierten Portale Telepass, Mypass und Snowit verkauft werden.
2.Die Skiarea Alpe Cimbra handelt aufgrund eines Netzvertrages, der ihr von unabhängigen Unternehmen übertragen wurde, die Personenbeförderung mittels Seilbahnanlagen betreiben. Diese Unternehmen sind ausschließlich für die Verwaltung ihrer jeweiligen Anlagen und der damit verbundenen Dienstleistungen verantwortlich. Diese Betreiber und die Nutzer sind die einzigen und ausschließlichen Vertragspartner dieses Vertrages; jede Beteiligung und Haftung der Skiarea Alpe Cimbra ist ausgeschlossen.
3.Das Betriebsprogramm der Anlagen und Pisten der im jeweiligen Skigebiet tätigen Gesellschaften wird von den Direktionen der einzelnen Gesellschaften festgelegt. Der Preis des Skipasses ist nicht an die Anzahl der geöffneten Anlagen und Pisten gebunden, sondern an die Möglichkeit, mit mindestens zwei geöffneten Anlagen Ski zu fahren. Weder der Betrieb aller Aufstiegsanlagen noch die Befahrbarkeit aller Pisten werden garantiert.
4.Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung der Anlagen entstehen, sowie für die Folgen rechtswidrigen Verhaltens der Nutzer während ihres Aufenthalts auf den Anlagen, den Pisten und den dazugehörigen Bereichen. Die an den Talstationen jeder Anlage ausgehängten Beförderungsbestimmungen sind stets zu beachten. Die Skiarea Alpe Cimbra haftet nicht, und daher besteht kein Anspruch auf Rückerstattung (vollständig oder teilweise) oder Ersatz des Skipasses, wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht von ihrem Willen abhängiger Ereignisse (z. B. starker Wind, Regen oder Schneefall, Schneemangel, unvorhersehbare technische Probleme, plötzliche und unangekündigte Stromausfälle) oder wegen Wettkämpfen bzw. Trainings ein teilweiser Stillstand der Anlagen oder die Schließung einzelner Pisten erfolgt.
5.Das Skifahren erfolgt auf eigene Gefahr. Die Wahl der Strecke und die Fahrweise müssen den eigenen Fähigkeiten, den Pistenverhältnissen, den Schneebedingungen und der Beschilderung, dem Wetter, der Sicht sowie den Betriebszeiten der Anlagen angepasst sein. Der Schwierigkeitsgrad der Pisten, der als Richtwert dient, wird auf Panoramatafeln in der Nähe der wichtigsten Talstationen, auf den an den Kassen erhältlichen Pistenplänen sowie mittels entsprechender Beschilderung angegeben. Im Interesse der Sicherheit aller Nutzer sind die Beschilderung an Anlagen und Pisten, die Verhaltensregeln und eine umsichtige Fahrweise entsprechend den eigenen Fähigkeiten einzuhalten. Jeder Skifahrer hat außerdem die nationalen Vorschriften gemäß Art. 9 des Gesetzes Nr. 86 vom 8. August 2019 sowie das entsprechende Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021 über Sicherheitsmaßnahmen im Wintersport, die regionalen und provinziellen Vorschriften sowie die Verhaltensregeln gemäß Gesetz Nr. 363/2003 in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen Art. 30-ter „Verhalten des Skifahrers“ der Durchführungsverordnung zum Provinzgesetz Nr. 7 vom 21.04.1987 in geltender Fassung kann der Skipass von der Gesellschaft oder von den Ordnungskräften eingezogen oder gesperrt werden.
6.Alle Skifahrer sind verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen (GVD 96/2025).
7.Der Transport von Tieren, Bobs und Schlitten auf den Anlagen ist nicht gestattet. Der Transport von Snowbikes ist nur auf Sesselliften erlaubt, die für die Beförderung von Fußgängern zugelassen sind. Das Aufsteigen mit angeschnallten Skiern auf sämtlichen Skipisten ist verboten.
8.Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung der Pisten außerhalb der Betriebszeiten verboten. Zuwiderhandelnde haften zivil- und strafrechtlich für sämtliche Folgen ihres Verhaltens.
9.Der Fahrgast muss einen Skipass erwerben, der seinem Nutzungsprogramm entspricht, entweder online auf der Website https://www.alpecimbra.it/skipassonline oder an den Kassen. Die nach Art und Alter des Käufers differenzierten Preise sind an den Kassen ausgehängt oder online veröffentlicht und verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer. Der Skipass ist ein streng persönliches Dokument (mit Ausnahme der Punktekarten) und kann den Vor- und Nachnamen und/oder ein Foto des Inhabers enthalten. Er darf weder verkauft, noch verschenkt, noch ausgetauscht, ersetzt oder verändert werden. Jeder Missbrauch, insbesondere die Überlassung oder auch nur der vorübergehende Austausch, führt zum sofortigen Einzug und zur Entwertung des Skipasses. Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen bleibt zudem das Recht vorbehalten, straf- und zivilrechtlich gegen den Zuwiderhandelnden vorzugehen.
10.Die Kassen akzeptieren Barzahlungen (gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen) sowie die wichtigsten Kredit- und Bankomatkarten. Die Direktion akzeptiert außerdem Banküberweisungen, die vor Ausstellung der Skipässe bei der Verwaltung eingegangen sein müssen. Eventuelle Rechnungsanforderungen für Karten müssen vor deren Ausstellung erfolgen. Skipass und Punktekarte erfüllen als für die Nutzung der Aufstiegsanlagen erforderliche Beförderungsdokumente die Funktion eines steuerlichen Belegs (Ministerialdekret vom 30.06.1992 in geltender Fassung) und müssen während der gesamten Beförderungsdauer aufbewahrt werden.
11.Der Kunde muss bei Abholung des Skipasses dessen Übereinstimmung mit seiner Bestellung überprüfen. Nach der ersten registrierten Nutzung der Anlagen erfolgt kein Umtausch mehr. Die Gültigkeitsdauer des Skipasses kann nicht geändert werden; ebenso ist ein Umtausch zwischen einem Alpe-Cimbra-FAB-Skipass und einem Folgariaski/Lavaroneski/Fiorentini- oder Skirama-Skipass sowie umgekehrt ausgeschlossen.
12.Jeder Missbrauch eines Skipasses oder einer Punktekarte führt zu deren sofortiger Einziehung, Entwertung oder Sperrung. Für alle Skipassarten bestehen Kontrollsysteme, einschließlich Photo-Compare-Technologie (an den Zugangsdrehkreuzen installiert), die das Bild des Nutzers erfassen können (siehe Datenschutzhinweise an allen Kassen). Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Nutzung kann auch nachträglich und aus der Ferne erfolgen. Bei Missbrauch kostenloser Kinderskipässe für Kinder der Jahrgänge 2019 bis 2026 werden sowohl der kostenlose Skipass als auch der beim Kauf zugeordnete Skipass gesperrt bzw. eingezogen. Skipässe und Punktekarten können außerdem bei Verstößen gegen nationale, regionale oder provinciale Vorschriften von den zuständigen Kontrollorganen eingezogen oder gesperrt werden. Jeder Missbrauch wird gesetzlich verfolgt; straf- und zivilrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
13.Jeder Nutzer von Alpinskipisten muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Bei Kontrollen durch die Ordnungskräfte wird ein nicht versicherter Skifahrer bestraft und sein Skipass eingezogen.
14.Ein ausgestellter und auch nur teilweise benutzter Skipass ist in keinem Fall erstattungsfähig, außer in den in Art. 16 vorgesehenen Fällen. Nur die Versicherung „ITASNOW“ (erhältlich unter www.itasnow.it/A040) oder ähnliche Versicherungen sehen in bestimmten Fällen eine Rückerstattung vor. Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen. Unbenutzte oder teilweise benutzte Punktekarten sowie eingezogene, annullierte, gesperrte oder vorsätzlich beschädigte Skipässe werden weder ersetzt noch erstattet.
15.Bei einer Stornierung mindestens 11 Tage vor Beginn der Gültigkeit des Skipasses wird der bezahlte Betrag vollständig erstattet. Erfolgt die Stornierung zwischen 1 und 10 Tagen vor Beginn der Gültigkeit, erfolgt die Rückerstattung nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bestätigt, oder bei nachgewiesener Unmöglichkeit, den Urlaubsort zu erreichen (z. B. wegen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus).
16.Im Falle einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2 und der daraus folgenden Isolation oder bei einer behördlich angeordneten Quarantäne des Kunden erstattet die Gesellschaft gegen Vorlage geeigneter ärztlicher Unterlagen und/oder der Quarantäne-/Isolationsanordnung die nicht genutzten Tage eines vom Kunden erworbenen Mehrtagesskipasses anteilig entsprechend dem gezahlten Preis.
17.Ermäßigt gekaufte Skipässe aus Sonderaktionen berechtigen zu keinerlei Rückerstattung; insbesondere sind die Bestimmungen gemäß Punkt 15 auf sie nicht anwendbar.
18.Es sind Tageskarten, Mehrtageskarten bis zu 14 Tagen, Saisonkarten, Stundenkarten sowie Punktekarten erhältlich, wie in den veröffentlichten Preislisten angegeben. Es handelt sich um Beförderungsausweise für Personen, die innerhalb ihres jeweiligen Geltungsbereichs die Nutzung der Aufstiegsanlagen der Unternehmen ermöglichen, die der Skiarea Alpe Cimbra Folgaria Lavarone angehören. Die Preise unterscheiden sich je nach Gültigkeitsdauer, Saisonzeitraum, Alter des Benutzers und Geltungsgebiet. Auf den zertifizierten Portalen Mypass, Telepass und Snowit sind außerdem „Pay-per-Use“-Skipässe gemäß den jeweiligen Verkaufsbedingungen erhältlich.
19.Darüber hinaus sind Hin- und Rückfahrkarten für Fußgänger (Papierfahrkarten) erhältlich. Diese Tickets sind nicht erstattungsfähig und nur auf den für die Beförderung von Fußgängern zugelassenen Anlagen gültig: Sessellift Fondo Grande – Dosso Martinella, Sessellift Serrada – Dosso Martinella und Sessellift Tablat.
20.Der Preis von Mehrtagesskipässen für Zeiträume mit Tagen unterschiedlicher Tarifstufen wird auf Grundlage des Tarifs berechnet, der für den Zeitraum gilt, in den die Mehrheit der Tage fällt. Bei gleicher Anzahl von Tagen wird der höhere Tarif angewendet. Die Saison-Skipässe 5 und 10 Tage sind während der gesamten Saison gültig, ausgenommen der Zeitraum Weihnachten-Neujahr.
21.Skipässe zu ermäßigten Preisen (Kategorien Junior, Kind, Universitätsstudent und Senior) werden persönlich gegen Vorlage eines Ausweisdokuments ausgestellt.
KINDER: geboren von 2019 bis 2026; JUNIOR: geboren von 2009 bis 2018; SENIOR: geboren von 1900 bis 1961.
22.Der kostenlose Kinderskipass wird gewährt, wenn gleichzeitig durch eine volljährige Begleitperson ein Tages- oder Mehrtagesskipass derselben Art und für denselben Zeitraum zum Listenpreis erworben wird, mit dem die Kinderkarte verknüpft wird, und gegen Vorlage der Ausweisdokumente. Die Freikarte gilt im Verhältnis von einem Kind pro zahlender volljähriger Begleitperson.
Mit dem Erwerb des kostenlosen Kinderskipasses erklärt die volljährige Person, über die zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten (Art. 2047 und 2048 italienisches Zivilgesetzbuch) im Zusammenhang mit der Aufsicht über Minderjährige, auch bei der Nutzung der Aufstiegsanlagen, informiert zu sein. Ebenso erklärt sie, die Verhaltensvorschriften gemäß Gesetz Nr. 363/2003 in seiner jeweils geltenden Fassung sowie alle geltenden regionalen und provinziellen Bestimmungen zu kennen. Die Beförderung des Kindes erfolgt unter Aufsicht, Verantwortung und Kontrolle der volljährigen Begleitperson. Auf Sesselliften dürfen Kinder unter 8 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert werden; für Kinder mit einer Körpergröße über 1,25 m ist kein Altersnachweis erforderlich (Ministerialdekret vom 08.03.1999 in geltender Fassung).
23.Die Punktekarte ist nicht personenbezogen und daher übertragbar. Ihre Gültigkeit ist auf die Wintersaison der Ausstellung beschränkt. Es sind Karten mit 16 und 50 Punkten erhältlich. Die für jede Auffahrt erforderliche Punkteanzahl variiert je nach Länge und Art der Anlage. Die Punktekarte kann mit derselben Anzahl von Punkten wieder aufgeladen werden, die bei ihrer erstmaligen Ausstellung geladen wurde.
24.Personen mit Behinderung, die beim Kauf eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Invaliditätsbescheinigung vorlegen und eine Invalidität von mindestens 50 % oder zwischen 20 % und 49 % nachweisen, erhalten auf den Listenpreis einen Rabatt von jeweils 50 % bzw. 25 %.
25.Die Verkaufspreise sowie die Anzahl der abzubuchenden Punkte können aufgrund steuerlicher, währungsbedingter, wirtschaftlicher oder sozialer Maßnahmen Änderungen unterliegen.
26.Bei Verlust von Stundenkarten, Punktekarten oder Tages-Skipässen ist keine Neuausstellung möglich. Bei Verlust von Mehrtages- oder Saison-Skipässen muss hingegen eine Verlustmeldung an die Gesellschaft (Eigenbestätigung) erfolgen. Nach Vorlage des Kaufnachweises wird der verlorene Skipass deaktiviert und gesperrt. Die Kosten für die Sperrung des verlorenen Skipasses und die Ausstellung einer neuen Karte betragen 10,00 €. Dieser Betrag wird auch dann nicht zurückerstattet, wenn der Originalskipass wieder aufgefunden wird.
27.Saison-Skipässe und Punktekarten werden auf wiederverwendbaren kontaktlosen KEY-CARDS ausgegeben, die einen freihändigen Zugang zu den Anlagen ermöglichen. Die wiederverwendbaren Karten kosten 2,00 € pro Stück. Diese Karten können an den Kassen aufgeladen und auch für Online-Käufe verwendet werden. Tages-Skipässe und daraus abgeleitete Karten sowie Mehrtagesskipässe werden hingegen auf Einweg-KEYCARD-PAPER ausgegeben.
28.Der Skipass bzw. die Fahrkarte ist auf Verlangen des Anlagenpersonals vorzuzeigen, damit dessen Gültigkeit und die ordnungsgemäße Zuordnung zum Vorzeigenden überprüft werden können. Das Personal der Gesellschaften führt Stichprobenkontrollen durch.
29.Die Saison-Skipässe Skiarea Alpe Cimbra FAB berechtigen aufgrund der zwischen den Seilbahngesellschaften bestehenden Vereinbarungen und im Rahmen der von den jeweiligen Direktionen festgelegten Betriebsprogramme zur Nutzung der in Betrieb befindlichen Anlagen des jeweiligen Skigebiets während der gesamten Skisaison 2026/2027. Die Skisaison umfasst, vorbehaltlich der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Direktion jeder Seilbahngesellschaft hinsichtlich Beginn und Ende der Saison, 60 auch nicht aufeinanderfolgende Betriebstage zwischen November 2026 und April 2027. Dabei gilt:
a) Weder der Betrieb sämtlicher Aufstiegsanlagen noch die Benutzbarkeit sämtlicher Pisten wird garantiert. Eventuelle Schließungen erfolgen aufgrund autonomer Entscheidungen der einzelnen Betreiber, für die die Skiarea Alpe Cimbra keinerlei Verantwortung übernimmt. Ebenso wird jede Haftung ausgeschlossen, falls dem Fahrgast Kosten für die Rückkehr zum Ausgangspunkt entstehen, weil Anlagen ordnungsgemäß oder aufgrund höherer Gewalt vorzeitig geschlossen wurden. Zu Saisonbeginn und Saisonende können einzelne Anlagen oder Anlagengruppen sowie Teile des Skigebiets aufgrund von Besucheraufkommen, Schneelage oder Sicherheitsgründen geschlossen sein.
b) Werden einzelne Anlagen oder Anlagengruppen länger als 60 Tage betrieben, bleibt der Saison-Skipass auch für diesen zusätzlichen Zeitraum gültig.
c) Falls aufgrund einer vollständigen Schließung der Anlagen aus gesundheitlichen Sicherheitsgründen im Zusammenhang mit dem SARS‑CoV‑2‑Virus die garantierten 60 Betriebstage nicht erreicht werden, wird für die Skiarea-Alpe-Cimbra-FAB-Saisonkarten eine Rückerstattung entsprechend der Anzahl der nicht nutzbaren Tage gewährt.
30.Mit dem Kauf und/oder der Nutzung des Skipasses oder der Punktekarte erklärt der Nutzer, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die an den Verkaufsstellen und auf der Website www.alpecimbra.it im Bereich Skiarea Alpe Cimbra verfügbar sind, vollständig zu kennen und anzuerkennen. Darüber hinaus verpflichtet er sich, sämtliche Bestimmungen zur Bewältigung der COVID‑19-Pandemie einzuhalten. Beim Kauf eines Tickets oder bei der Abholung einer für die Nutzung der Anlagen berechtigenden Karte erklärt er sich für den Gesundheitszustand seiner selbst sowie seiner Mitbewohner bzw. Familienangehörigen verantwortlich und informiert und verpflichtet sich, im gegenteiligen Fall die Anlagen nicht zu benutzen und das Auftreten etwaiger Symptome gemäß den vorgesehenen Verfahren zu melden. Mit der Nutzung der Aufstiegsanlagen erklärt der Kunde stillschweigend:
a) dass bei ihm selbst sowie bei seinen Mitbewohnern oder Familienangehörigen keine Symptome vorliegen, die allgemein mit der COVID‑19‑Pandemie in Verbindung gebracht werden;
b) dass er sich verpflichtet, alle jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der epidemiologischen COVID‑19‑Notlage einzuhalten.
31.In Bezug auf die Skisaison 2026/2027 wird, auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen, geopolitischen und gesundheitlichen Umfelds, klargestellt:
a) Die Direktion jeder Seilbahngesellschaft behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Beginn und Ende der Saison für ihre Anlagen festzulegen.
b) In keinem Fall werden der Betrieb sämtlicher Aufstiegsanlagen oder die Öffnung sämtlicher Pisten des betreffenden Skigebiets garantiert.
c) Falls eine vollständige Schließung der Anlagen aus gesundheitlichen Gründen im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2 oder aufgrund anderer behördlicher Maßnahmen (beispielsweise Beschränkungen beim Stromverbrauch) angeordnet wird, erhält der Kunde eine Rückerstattung des Skipasspreises im Verhältnis zu den nicht genutzten gegenüber den gekauften Tagen.
32.Die veröffentlichten Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise können aufgrund steuerlicher, währungsbedingter, wirtschaftlicher oder sozialer Maßnahmen geändert werden.
33.Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachfassungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist die italienische Fassung maßgebend.
INFO
Skiarea Folgaria - Fiorentini
Località Fondo Grande
38064 Folgaria (TN)
Tel. +39 0464 720538
info@folgariaski.com







